Alles rund um das LuxAgro Bio-Siegel – Antworten auf die wichtigsten Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das LuxAgro Bio-Siegel. Wenn Sie mehr wissen möchten, kontaktieren Sie uns gerne.
Kontakt zu uns- Lux = Licht
- Agro = Feld
Was bedeuten der Name LuxAgro und die Sonnenblume im Logo?
Der Name LuxAgro setzt sich aus zwei lateinischen Wörtern zusammen:
Zusammen bedeutet dies „Lichtfeld“ – das Sonnenlicht, das auf dem Feld Leben wachsen lässt.
Die Sonnenblume im Logo steht sinnbildlich für diese Energie. Sie ist weltweit ein Symbol für Optimismus, Wachstum, Stärke und Gemeinschaft. Ihre Ausrichtung zur Sonne drückt Treue und Beständigkeit aus, ihr Lebenszyklus steht für Entwicklung und Fülle.
So verbindet LuxAgro den Gedanken von Natürlichkeit, Vitalität und Nachhaltigkeit mit einem starken Bild, das sofort verständlich ist.
Warum braucht es zusätzlich die Swissness-Kriterien?
Das LuxAgro-Siegel steht nicht nur für Bio, sondern auch für Herkunft. Die Swissness-Kriterien stellen sicher, dass Rohstoffe und Verarbeitung tatsächlich aus der Schweiz stammen – gesetzlich abgesichert durch das Markenschutzgesetz.
Wie kann ich prüfen, ob mein Betrieb die Swissness-Kriterien erfüllt?
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) stellt ein Online-Tool zur Verfügung, mit dem Sie die Swissness-Fähigkeit Ihrer Produkte berechnen können. Bei Fragen unterstützen wir Sie gerne.
Gilt Swissness auch für verarbeitete Produkte?
Ja. Auch verarbeitete Lebensmittel müssen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Entscheidend ist, dass der Hauptanteil der Zutaten sowie die wichtigsten Verarbeitungsschritte in der Schweiz erfolgen.
Warum kombiniert LuxAgro Swissness mit Bio?
LuxAgro macht Herkunft und Nachhaltigkeit sichtbar. Das Siegel verbindet zertifizierte Bio-Qualität mit nachweislich Schweizer Produktion – für maximale Transparenz und Vertrauen beim Einkauf.
Wer legt die Swissness-Kriterien fest?
Die Kriterien sind im Schweizer Markenschutzgesetz (MSchG) geregelt. Sie definieren genau, wann ein Produkt als „Schweizer Produkt“ gelten darf – inklusive Bestimmungen zum Schweizer Wertanteil und zur Verarbeitung.